Winter

Anmeldung Schülerinnen und Schüler

Hinweise zur Anmeldung

Eine schriftliche Anmeldung ist definitiv und erfolgt mit dem Anmeldeformular auf unserer Homepage.
Mit der Anmeldung werden die Anmeldebedingungen der Musikschule akzeptiert.
Die definitive Zuteilung der Lehrperson erhalten Sie ca. 3 Wochen nach dem Anmeldeschluss.
Die Anmeldung gilt bis zur termingerechten Kündigung (mit dem Abmeldeformular) auf das Ende des laufenden Semesters: Bis 31. Mai (Austritt per Schuljahr) und 30. November (Austritt Ende Januar).
Für Kursmutationen (Fachwechsel, Lehrerwechsel, Änderung Lektionsdauer etc.) gelten dieselben Termine.
Ohne Kursabmeldung wird der Kurs jeweils um ein Semester verlängert.

Termine
Es gilt entweder die Schulagenda (Ferien- und Terminplan) der Schulen Einsiedeln oder diejenige der Stiftsschule Einsiedeln.
Bei den Schulen Einsiedeln beginnt der Musikunterricht nach den Sommerferien in der zweiten Schulwoche. In der ersten Woche des Schuljahres findet die endgültige Stundenplanung statt.

Absenzen
Das Schulgeld wird semesterweise jeweils im April und im November in Rechnung gestellt.
Fällt der Unterricht infolge Abwesenheit der Lehrperson mehr als zweimal pro Semester aus, werden diese Lektionen rückvergütet.
Bei vorzeitigem Austritt aus der Musikschule sowie bei Abwesenheit vom Unterricht besteht kein Anspruch auf Rückvergütung des Schulgeldes. Ausnahmen bilden längere krankheitsbedingte Absenzen, die mit einem Arztzeugnis belegt werden.

Stundenplanung
Der Stundenplan wird von der Lehrperson in Absprache mit den Schülerinnen und Schülern und deren Eltern festgelegt. Die Stundenplanung erfordert von allen Seiten Flexibilität und genügend freie Zeitfenster im Wochenplan der  Schülerinnen und Schüler.

Instrumente und Lehrmittel
Lassen Sie sich von der Lehrperson über die Möglichkeiten von Miete und Kauf eines Instrumentes beraten. Sie kennt alle Angebote und kann unter Berücksichtigung des Ausbildungsstands eine passende Empfehlung abgeben. Noten werden nach Absprache mit der Lehrperson auf eigene Kosten angeschafft.

Üben
Nur regelmässiges Üben bringt den gewünschten Fortschritt und somit Spass und Freude am Musizieren. Die Unterstützung der Eltern ist dabei sehr wichtig.

Ensembles
Gemeinsames Musizieren ist eines der wichtigsten Ziele des Musikunterrichts und wird allen Schülerinnen und Schülern empfohlen. Im Schulgeld ist ein breites Angebot an Ensembles und Orchestern inbegriffen.

Verbindlich sind die Anmeldebedingungen der Musikschule Einsiedeln, welche im Büro der Musikschule erhältlich und auf dieser Homepage einsehbar sind.

Anmeldebedingungen der Musikschule Einsiedeln

Die schriftliche Anmeldung ist definitiv und diese Anmeldebedingungen verpflichtend.
Die schriftliche Bestätigung der Anmeldung erhalten Sie ca. 3 Wochen nach Anmeldeschluss.
Die Anmeldung gilt bis zur termingerechten Kündigung auf Ende des laufenden Semesters.
Die Kündigung auf Ende des laufenden Semesters oder ein Gesuch zur Umteilung auf Beginn des
nächsten Semesters hat jeweils bis zum 30. November beziehungsweise bis zum 31. Mai zu erfolgen.
Es gilt entweder die Schulagenda (Ferien- und Terminplan) der Schulen Einsiedeln oder der Stiftsschule
Einsiedeln.

Das Schulgeld wird semesterweise jeweils im April und im November in Rechnung gestellt.
Wird das Schulgeld nicht fristgerecht bezahlt, können alle Kurse der betreffenden Familie bis zur
Zahlung sistiert werden. Über einen Abbruch des Unterrichts und den dauerhaften Ausschluss von den
Angeboten der Musikschule entscheidet das Ressort Musikschule des Schulrats.
Musikschüler, deren Eltern nicht im Bezirk Einsiedeln steuerpflichtig sind, bezahlen den doppelten
Semestertarif.
Lernende und Studierende mit Wohnsitz im Bezirk Einsiedeln werden bis zum 20. Altersjahr den
Schülern der Volksschule gleichgestellt.

Fällt der Unterricht infolge Abwesenheit der Lehrperson mehr als zweimal pro Semester aus, werden
diese Lektionen rückvergütet.
Bei vorzeitigem Austritt aus der Musikschule sowie bei Abwesenheit vom Unterricht besteht kein
Anspruch auf Rückvergütung des Schulgeldes.
Die Lehrperson ist nicht verpflichtet, die vom Schüler / von der Schülerin abgesagten Lektionen
nachzuholen.
Absenzen müssen frühzeitig der Lehrperson gemeldet werden. Bei längerer Krankheit oder sonstigen
schwerwiegenden Fällen können bei vorliegendem Arztzeugnis Lektionen rückvergütet werden.
Schülerinnen und Schüler können in den folgenden Fällen auf Antrag der Lehrperson und nach
Rücksprache mit den Eltern durch die Musikschulleitung vom Unterricht ausgeschlossen werden:

  • nach der dritten unentschuldigten Absenz
  • bei schlechtem Betragen
  • bei mangelndem Fleiss
Folgende Familien-Rabatte ergeben sich auf den gesamten Rechnungsbetrag
(die Ensemble-Kurse sind von den Rabatten ausgenommen):
  • 2 Musikschul-Kurse -10 %
  • 3 Musikschul-Kurse -20 %
  • 4 Musikschul-Kurse und mehr -30 %

Rabattrelevant sind auch die Kurse der instrumentalen und vokalen Musikfächer von Geschwistern an
der Stiftsschule Einsiedeln.

Für eine Schulgeldermässigung kann analog zum Meldetermin bis 31. Mai und 30. November jeweils
für das folgende Semester ein schriftliches Gesuch an die Musikschulleitung eingereicht werden.
Besitzer einer KulturLegi Zentralschweiz oder einer anderen KulturLegi sind zu einer Ermässigungen
von 30-50% auf das Regelangebot berechtigt, sofern sie im Bezirk Einsiedeln wohnhaft und
steuerpflichtig sind. Als Regelangebot gilt: Musikschulkurse der Grundstufe, Elementarstufe und
Fortbildungsstufe sowie Ensembles gemäss Kursausschreibung und Anmeldebedingungen.

Jedem Schüler / jeder Schülerin wird empfohlen, bei entsprechendem Ausbildungsstand zusätzlich das
Ensemble-Angebot zu benutzen. 

   

Anmeldung:

Bezirksverwaltung Einsiedeln
Hauptstrasse 78 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
%vev-rwo,alz*tuo1ngu&@bl6ezq0irw/kep2ink8sil3ede9elb-n.j6chw

Schulverwaltung Einsiedeln
Nordstrasse 17, Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
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