Oberstes Ziel der IV-Stelle ist es, Arbeitsplätze zu erhalten und versicherte Personen möglichst schnell im Arbeitsmarkt zu integrieren. Der Anspruch auf eine Rente wird deshalb erst geprüft, wenn alle Massnahmen zur Wiedereingliederung ausgeschöpft sind und keine Aussichten mehr auf die Erhöhung der Erwerbsfähigkeit bestehen.